Bei uns können Sie folgende Materialien entsorgen

  • Beim Mischabbruch handelt es sich um die mineralischen Fraktionen von Massivbauteilen wie Beton, Backstein-, Kalksandstein- und Natursteinmauerwerk, insbesondere aus dem organisierten Rückbau.
  • Als Leichtstoffanteile gelten alle brennbaren Materialien, unter anderem Holz-, Papier-, Plastik- und Isoliermaterialien.
  • Mischabbruch ohne Leichtstoffanteile (Inertmaterial sauber)
  • Mischabbruch mit wenig Leichtstoffanteilen (Muldengut gemischt) > 500 kg/m3
  • Mischabbruch mit erheblichen Leichtstoffanteilen (Muldengut gemischt) < 500 kg/m3
  • Fensterglas ohne Rahmen. Kitt- und Silikonreste stören nicht.
  • Dachwerk, Aussentüren, Fensterrahmen, Fassadenbretter, Schindeln, imprägnierte Hölzer (Zäune, Park-, Gartenbänke, Telefonstangen, Eisenbahnschwellen), PVC beschichtete Hölzer und Spanplatten, Holz mit Flammschutz-Anstrich etc. gemäss der «Vollzugshilfe Holzabfälle».
  • Bretter ohne Beschläge.
  • Alle Materialien, die keiner der vorgängig aufgeführten Gruppen zugeteilt werden können. Es handelt sich um Lieferungen aus brennbarem und nicht brennbarem Material. Dazu zählen Gegenstände die aus mehreren, verschiedenen Materialien bestehen, z.B. Schreibpult, Tischplatte aus Holz und Beine aus Metall.
  • Gemeindesperrgut ist gleich wie Bausperrgut plus Wohlstandsschrott und andere nicht brennbare Materialien (sehr grosser Sortieraufwand).

Metalle

  • Schwere Eisenabfälle ohne Anhaftungen von Fremdstoffen, wie Isolationsmaterial, Plastik etc.
  • Leichte Eisenabfälle und Eisenabfälle mit Anhaftungen, z.B. isolierte Rohre, Fahrräder etc.
  • Müssen grundsätzlich separat angeliefert werden, damit diese nicht beschädigt werden und Kühlmittel in die Atmosphäre gelangt.
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Halogenmetalldampflampen, Hoch- und Niederdruckentladungslampen und LED-Lampen (siehe SLRS Gerätekatalog)
  • Müssen grundsätzlich separat angeliefert werden, damit diese nicht beschädigt werden und Schadstoffe in die Umwelt gelangen.
  • Müssen grundsätzlich separat angeliefert werden, damit diese nicht beschädigt werden und Schadstoffe in die Umwelt gelangen.
  • Müssen grundsätzlich separat angeliefert werden, damit diese nicht beschädigt werden und Schadstoffe in die Umwelt gelangen.
  • PW Batterien, LKW Batterien, Reifen und Räder
  • Personenwagen «trocken» – Es müssen alle Flüssigkeiten (Motoren-, Getriebe- und Differenzialöl sowie Bremsflüssigkeit, Kühlwasser und Treibstoff) vorher entfernt werden. Die Batterie und alle Reifen inkl. Reserverad werden separat verrechnet.
  • Öle, Fette, Trocken-, Haushaltsbatterien, Altmedikamente, Farbabfälle